Die Justiz als Digitalisierungsvorbild?

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Interview vom 10. April 2024 von Jana Bernar und Leonie Kieninger

Richter Johannes Jahrbeck des Amtsgerichts München startete seine juristische Karriere als Anwalt. Später war er vier Jahre lang in verschiedenen Abteilungen der Justiz als Staatsanwalt tätig, bis er sich als Richter mit dem Mietrecht, Betäubungsmittel- und Wirtschaftsstrafrecht als auch Familienrecht befasste. Ebenso arbeitete Herr Jahrbeck acht Jahre lang für die Justiz in der IT und leitete IT-Programme und -projekte. Seit kurzem widmet er sich als Leiter der Mietabteilung am Amtsgericht München wieder der richterlichen Praxis. In seiner jetzigen Abteilung wurde im Mai 2023 die E-Akte eingeführt. Demnach stellt Richter Johannes Jahrbeck den idealen Ansprechpartner bezüglich der Digitalisierung der Justiz, mit dem Fokus auf die E-Akte, dar.

Können Sie uns allgemeine Fakten zu E-Akten geben?

„Man muss schauen, was man unter E-Akten versteht. Die E-Akte ist im Endeffekt eine PDF-Ablage, welche ein Stück weit verknüpft ist mit den darunterliegenden Fachverfahren. Sie ist ab 1. Oktober 2016 am Amtsgericht Landshut pilotiert worden. Die E-Akte wurde an Landgerichten, Zivilgerichten, pilotiert, da diese nicht so hohe Eingangszahlen haben. Amtsgerichte haben einen sehr hohen Aktendurchlauf. Wenn dort im Rahmen einer Pilotierung etwas nicht funktioniert, kann man bis zu 30 Verfahren am Tag nicht bearbeiten. Erweitert wurde die Pilotierung der E-Akte dann durch das Landgericht Regensburg und Coburg. Langsam sind dann die ersten Amtsgerichte dazugekommen, und jetzt wird die E-Akte in Bayern tatsächlich flächendeckend an den Zivilgerichten verwendet. In anderen Fachbereichen läuft die Pilotierung bzw. die Einführung.“

Wie wurden die E-Akte von den Beamten aufgenommen: ausschließlich positiv oder gab es auch Bedenken?

„Für den Richter ist die ganze Geschichte sehr charmant. Ich habe hier im letzten September angefangen und nicht sofort Schulungen bekommen, musste mir das Vorgehen somit zeigen lassen. Alle anderen wurden bereits bei der Einführung der E-Akte im Mai geschult. Man fängt an sich sehr schnell an die elektronische Akte zu gewöhnen. Ich war schon nach zwei Wochen irritiert, wenn ich eine Papier-Akte vorgelegt bekommen habe. Für den Richter hat die digitale Version den Vorteil, dass Richtung Home-Office sehr viel geht. Das funktionierte bereits früher ganz gut, man musste eben die Akten hin und her schleppen. Mit der E-Akte kann man jetzt fast alles von zuhause aus machen. Auch die Servicekräfte im Untersützungsbereich können jetzt zumindest teilweise Home-Office machen, was vorher eigentlich überhaupt nicht möglich war. Insofern ist es für die Mitarbeiter eine sehr positive Entwicklung. Wenn es mal irgendwelche Performance Probleme gibt, dann ist das natürlich nervig. Und faktisch ist es natürlich so, dass wenn die Server streiken, dann haben Sie keine Akten mehr.“

Kommen solche Probleme ab und zu vor?

„In der Zeit, in der ich am Amtsgericht bin, kam es noch nie vor, dass man überhaupt nicht ar-beiten konnte. Die Gefahr besteht aber natürlich, theoretisch zumindest. Insofern besteht ein gewisses Risiko, aber das ist ja in der digitalen Welt allgemein so.“

Besteht ein gewisses Hacker-Risiko?

„Nein, ich wüsste nichts davon, dass es da schon einmal Probleme gegeben hätte. Wir haben natürlich eine IT, die im Hintergrund in den entsprechenden Abteilungen für die Sicherheit arbeitet.“

Kritische Stimmen gab es somit keine?

„Die E-Akte ist flächendeckend gut angekommen, auch im Unterstützungsbereich. Sie ermög-licht eben auch Möglichkeiten wie Home-Office und eine hohe Familienverträglichkeit. Die elektronische Akte stieß somit auf ganz erstaunlich viel Akzeptanz. Im Vorfeld war die Skepsis natürlich groß, man hat ja keine Akte mehr in der Hand, wo bleibt da die Haptik? Ich habe noch keinen Richter getroffen, der die E-Akte nicht mehr haben will. Eigentlich ist es genau andersherum: sie wollen sie nicht mehr missen.“

Wie genau funktioniert die elektronische Akteneinsicht?

„Eine Zeit lang wurde die Akte, also viele strukturiert abgelegte PDF-Dokumente, verschlüsselt auf eine CD gebrannt, welche anschließend verschickt wurde. Jetzt haben wir ein Justiz-Portal, auf das die E-Akte hochgeladen wird. Das ist natürlich extrem charmant im Vergleich zu früher. Wenn ich die Papierakte zum Sachverständigen geschickt habe, war sie weg. Wenn dann eine Partei eine Anfrage stellte, konnte ich nicht antworten. Ich hatte ja keine Akte mehr. Jetzt kann ich die Akte elektronisch weiterbearbeiten, obwohl sie beim Sachverständigen ist oder irgendjemand gerade Akteneinsicht nimmt. Zum Arbeiten stellt die E-Akte somit einen Riesenvorteil dar.“

Zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs: Halten Sie eine digitale Umstellung bis zum 1. Januar 2026 für möglich?

„Also wenn die Justiz das Tempo beibehält, dann wird es funktionieren. Die Problematik sehe ich nicht bei der E-Akte als solche, sondern bei den darunterliegenden Funktionalitäten, wie dem elektronischen Rechtsverkehr. Die problematischen Sachen, die noch gelöst werden müssen, liegen auf einer unteren Schicht im Fachverfahren.“

Wie könnte man den Richter-Alltag Ihrer Meinung nach mithilfe der Digitalisierung noch verbessern? Wäre eine Verwendung von KI-Tools denkbar?

„Es mag Bereiche geben, bei denen KIs zumindest als Unterstützungstools sinnvoll sind, Stichwort Dieselverfahren. Von Seiten der Rechtsanwälte wird hierbei sehr viel mit Standartschriftsätzen gearbeitet. Teilweise werden diese angepasst, teilweise nicht. Auf hunderten Seiten wird manchmal was geändert, manchmal nicht. Als Richter muss man dann schauen, was geändert wurde, wo also die entsprechenden Daten stehen, auf die es wirklich ankommt. Bei solchen Masseklagen mögen KI-Tools somit sinnig sein. Bei Massenverfahren gibt es auch schon Ansätze, zum Beispiel beim Fluggastrecht. In Frankfurt gibt es ein Programm (vgl. https://hessen.de/presse/pressearchiv/hessen-und-brandenburg-kooperieren-beim-ki-projekt-frauke), welches die Richter hierbei unterstützen soll. Am Ende muss dennoch der Richter immer drüber schauen.“

Was gibt es ansonsten für aktuelle IT-Entwicklungen in der Justiz?

„Es gibt ein Riesenprojekt in Deutschland, GeFa, das gemeinsame Fachverfahren (https://gefa-justiz.de). Ganz ursprünglich haben einzelne Mitarbeiter der Justiz in einzelnen Fachbereichen begonnen, vor sich hin zu programmieren, dann wurde das Vorgehen in den einzelnen Bundes-ländern institutionalisiert und die ersten IT-Stellen eingerichtet. Im nächsten Schritt wurden die ersten Länderverbünde gegründet. Das Projekt GeFa ist dann vor ein paar Jahren entstanden, ein 16-Länder-Verbund. In diesem Projekt wird eine Fachanwendung entwickelt, das die ganzen aktuellen Fachverfahren in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit ablösen soll. Später soll es sogar die Staatsanwaltschaft und auch die Fachgerichte abdecken. Das ist ein Riesenprogramm, das ich damals im Rahmen meiner Tätigkeit für die IT aufgebaut habe, bevor ich vor 3 ½ Jahren zurück in die Praxis bin. Nach der aktuellen Planung wird das GeFa nächstes Frühjahr an einem Landgericht in Baden-Württemberg pilotiert und soll dann sukzessive weiter pilotiert und eingeführt werden. Dass sich 16 Länder für eine Fachanwendung zusammenschließen, das ist für die Justiz relativ revolutionär und da wird das Rad tatsächlich auch sehr groß geschlagen.“

Wir danken Ihnen für das interessante Gespräch!

Ãœber die Autoren:

Jana Bernar ist Head of Blog bei MLTech und Studentin der Rechtswissenschaft im zweiten Semester an der LMU München.

Leonie Kieninger ist Vorstandsmitglied bei MLTech, Studentin der Rechtswissenschaft im vierten Semester an der LMU München und arbeitet am Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung von Prof. Dr. Dirk Heckmann an der TU München.

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