Der Weg zum E-Examen

Allgemein

von Enci Huang

In Bayern soll ab dem Winter 2024 das E-Examen für die Zweite Juristische Staatsprüfung (ZJS) eingeführt werden. Damit zieht der Freistaat nach und folgt dem Vorbild von acht anderen Bundesländern, die diesen Schritt bereits vollzogen haben. Diese Reform markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der juristischen Ausbildung und erfreut sich großer Beliebtheit bei den Prüflingen, von denen über 95 % im Testlauf auf die elektronische Prüfungsablegung gesetzt haben. Doch wie steht es um das Erste Examen?

Wie funktioniert das E-Examen?

Das Bayerische Landejustizprüfungsamt (LJPA) kooperiert beim E-Examen mit dem Schweizer Anbieter Classtime, der sowohl die Software als auch die Hardware für die Prüfungen bereitstellt (Die Demoversion kann hier getestet werden).

Am Prüfungstag erhält jeder Prüfling, der sich für die elektronische Variante entschieden hat, einen Laptop von Classtime. Derzeit werden Laptops des Herstellers Terra, sowie eine modifizierte Version von Windows 10 verwendet, die gegen Zugriffe ins Internet und etwaigem Unterschleif gesichert ist.

Die Laptops sind mit einem lokalen Server im Prüfungssaal verbunden, der die Eingaben der Prüflinge in kurzen Zeitintervallen automatisch speichert. Dadurch wird die Klausurbearbeitung vor Datenverlust geschützt. Zusätzlich sind während der gesamten Prüfungsdauer technische Supportmitarbeiter anwesend, die die Funktionsfähigkeit des Systems überwachen und den Prüflingen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Sollte es zu einer technischen Störung auf einem Laptop kommen oder die Batterie leer sein, ist das Prüfungssystem so ausgelegt, dass ein Laptopwechsel innerhalb von einer Minute erfolgen kann. Der Prüfling kann nach erfolgreichem Wechsel problemlos an seinen bisherigen Bearbeitungsstand anknüpfen. Jede Verzögerung oberhalb von fünf Minuten bedeutet zusätzliche Bearbeitungszeit.

Die Prüflinge dürfen eine externe Tastatur anschließen, jedoch sind nur die Modelle Cherry KC 1000 und Logitech K280e zugelassen. Eine externe Maus kann nicht verwendet werden. Die Aufgabenstellung erhalten die Prüfungsteilnehmer wie gewohnt in Papierform, und auch die zugelassenen Hilfsmittel müssen wie bisher in Papierform mitgebracht werden.

Wie funktioniert die Korrektur?

Die Korrektur der Klausuren erfolgt weiterhin analog, indem die digitalen Arbeiten ausgedruckt und postalisch an die Korrektoren versendet werden. Auf Nachfrage hat das LJPA mitgeteilt, dass aber schon an einer digitalen Korrektur gearbeitet wird.

Welche Vorteile bietet das E-Examen?

Das E-Examen bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl die Prüfungsablegung als auch die Korrektur erheblich vereinfachen. So können Prüfungsteilnehmer am Anfang eine Gliederung anfertigen, in die sie die fertige Klausurlösung eintippen können. Auch nachträgliche Änderungen am Aufbau sind bei der elektronischen Prüfungsablegung ohne große Beeinträchtigung der Struktur möglich (Strg+C und Strg+V). Die Korrektoren können sich zudem darauf freuen, dass bei Einfügungen nicht mehr auf nummerierte Sterne (*) zurückgegriffen werden muss und das Schriftbild allgemein leserfreundlich wird.

Wie steht es um das Erste Staatsexamen?

Das E-Examen für die ZJS ist bisher mit enormen Kosten verbunden. So kostet die Unterhaltung des Angebots derzeit schon ca. 642 € pro Teilnehmer. Für das Erste Examen würden nochmal erheblich mehr Kosten für die Staatskasse anfallen, da an der Ersten Staatsprüfung deutlich mehr Prüflinge als an der Zweiten (in 2023: 3.009 zu 1.789) teilnehmen. Dadurch gestaltet sich auch die Suche nach geeigneten Räumen erheblich schwieriger.

Auf Nachfrage hat das LJPA mitgeteilt, dass das E-Examen für die Erste Juristische Staatprüfung aufgrund der großen Herausforderungen frühestens zwei Jahre nach Bewilligung der Haushaltsmittel angeboten werden kann. Sollten Gelder hierfür aus dem Haushalt Anfang 2025 (optimistisch) bereitgestellt werden können, kann das E-Examen für die EJP frühestens Anfang 2027 kommen.

Fazit

Bevor das E-Examen für das Erste Examen kommen kann, müssen noch einige Hürden durch das LJPA überwunden werden. Perspektivisch am sinnvollsten wäre es die elektronische Prüfungsablegung auch in den universitären Teil des Jurastudiums zu integrieren, um Studierende rechtzeitig damit vertraut zu machen und die Vorteile frühzeitig zu nutzen. Die Einrichtung fakultätsübergreifender Prüfungszentren an den Universitäten erscheint dabei am nachhaltigsten, da hierbei Kosten gespart werden und die Infrastruktur mehrfach nutzbar gemacht wird. Nur eine solche auf Dauer angelegte Lösung ist zukunftsfähig.

Ãœber den Autor:

Enci Huang ist ehrenamtlich als Vorstand bei MLTech und ELSA München e.V. tätig und studiert Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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