Wenn KI auf Recht trifft: Eindrücke von der ersten Tübingen Conference for Artificial Intelligence and Law
Was passiert, wenn sich führende Köpfe aus Recht, Informatik und den Sozialwissenschaften zwei Tage lang ausschließlich einer Frage widmen: Wie verändert künstliche Intelligenz das Recht – und wie sollte das Recht auf KI reagieren?
Am 5. und 6. November 2025 wurde diese Frage in Tübingen erstmals im Rahmen der englischsprachigen Tübingen Conference for Artificial Intelligence and Law diskutiert – und zwar auf einem wissenschaftlichen Niveau und in einer interdisziplinären Breite, die es in Deutschland bislang nicht gegeben hat.
Organisiert wurde die Konferenz vom CZS Institute for Artificial Intelligence and Law. Die Wahl des Veranstaltungsorts war dabei alles andere als zufällig: Tübingen beherbergt das neu errichtete Cyber Valley, Europas größtes Forschungskonsortium im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel dieses Verbunds ist es, die europäische Forschungs- und Innovationslandschaft nachhaltig zu stärken und im internationalen Wettbewerb maßgebliche Impulse zu setzen.
Eine Veranstaltung dieses Formats hat es in Deutschland bislang nicht gegeben. Besonders hervorzuheben ist die außergewöhnliche Interdisziplinarität der Teilnehmenden, die aus zahlreichen Ländern und sehr unterschiedlichen Disziplinen – darunter Rechtswissenschaft, Informatik, Mathematik, Medizin und Sozialwissenschaften – angereist waren. Gerade dieser Ansatz ermöglichte einen ebenso breiten wie tiefgehenden wissenschaftlichen Austausch jenseits klassischer Fächergrenzen.
Wir selbst waren Teil der Konferenz, da Sebastian Nagl, Doktorand am TUM-Lehrstuhl für Legal Tech, sein Poster zum Projekt „Benchmark for German Law (BenGER)“ präsentierte, an dem auch wir mitgewirkt haben.
Ein Blick über den Tellerrand: Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik
Für Jurist:innen bot die Konferenz die seltene Gelegenheit, die wissenschaftliche Kultur der Informatik unmittelbar kennenzulernen – eine Arbeitsweise, die sich in vielen Punkten deutlich von der juristischen Tradition unterscheidet. Während in der Rechtswissenschaft Zeitschriftenaufsätze, Monografien und Kommentare dominieren, nehmen in der Informatik Konferenzen eine zentrale Rolle ein. Prestigeträchtige Veranstaltungen wie NeurIPS zählen dort zu den wichtigsten Publikationsforen überhaupt.
Ein weiteres charakteristisches Element sind Posterpräsentationen: Forschende bereiten ihre Projekte visuell auf, präsentieren diese in einer Ausstellungshalle und treten direkt mit Interessierten in den Dialog. Hinzu kommt die weit verbreitete Praxis, Forschungsergebnisse frühzeitig auf Preprint-Servern wie arXiv zu veröffentlichen. Schnelligkeit ist dabei entscheidend – wer zu spät publiziert, riskiert, dass die eigenen Ergebnisse durch neue Entwicklungen rasch überholt werden.
Ablauf und Format
Die Konferenz kombinierte Keynotes renommierter Forschender, kurze Fachpräsentationen sowie eine umfangreiche Posterausstellung – ein in der Informatik etabliertes Format, das gezielt auf Austausch und Interaktion setzt. In den Pausen, begleitet von hervorragendem Catering, sowie beim Conference Dinner im Restaurant Neckawa ergaben sich zahlreiche Gelegenheiten für vertiefte Gespräche und internationalen wissenschaftlichen Austausch.
Inhaltlich spiegelten die Beiträge die gesamte Bandbreite des Forschungsfeldes wider: von KI-basierten Beweismitteln und haftungsrechtlichen Fragestellungen über regulatorische Grundsatzthemen wie Diskriminierungsschutz bis hin zur Produkthaftung im Kontext künstlicher Intelligenz. Unter den Keynote-Speakern fanden sich herausragende Persönlichkeiten wie Philipp Hacker (European New School of Digital Studies) und Sylvie Delacroix (King’s College London).
Ausgewählte Beiträge
„LLM as a Law Professor: Having a Large Language Model Write a Commentary on Freedom of Assembly“
Besonderes Interesse weckte die Keynote von Christoph Engel (Max-Planck-Institut für Gemeinschaftsgüter). Er präsentierte ein bemerkenswertes Experiment zur Fähigkeit großer Sprachmodelle, juristische Kommentare eigenständig zu verfassen. Als Anwendungsfall diente die Versammlungsfreiheit nach Art. 11 EMRK.
Die Ergebnisse sind eindrucksvoll: LLMs können Rechtsprechung strukturiert auswerten und systematisieren – und erreichen dabei eine Qualität, die mit führenden menschlichen Kommentierungen konkurriert. Anders als klassische Kommentare, die sich häufig auf ausgewählte Leitentscheidungen beschränken, erfassen maschinell erstellte Beiträge das gesamte veröffentlichte Fallmaterial des EGMR. Besonders wertvoll ist zudem die Möglichkeit, Kommentare in kurzen Abständen zu aktualisieren – ein erheblicher Vorteil in dynamischen Rechtsgebieten.
Risiken wie Halluzinationen werden durch direkte Verlinkungen zu den zugrunde liegenden Entscheidungen reduziert. Gleichwohl erfordert der Prozess fundierten juristischen Input in der Prompt-Phase. Eine bloß generische Anweisung wie „Fassen Sie die Doktrin der Norm X zusammen“ reicht nicht aus, um verlässliche Ergebnisse zu erzielen.
„Digital Watcher or Digital Prosecutor? AI in Child Protection and Its Evidentiary Role in Criminal Procedure“
Vor dem Hintergrund der kontroversen Diskussion um eine EU-weite Chatkontrolle war das Poster von Elif Ildirar(Hamburg University / KTO Karatay University) von besonderer Aktualität. Erst im Oktober hatte der dänische EU-Ratsvorsitz versucht, eine Abstimmung zum viel diskutierten Client-Side Scanning herbeizuführen. Die geplante Verordnung hätte Anbieter verpflichtet, Inhalte bereits vor der Verschlüsselung automatisiert nach kinderpornografischem Material zu durchsuchen. Deutschland sprach sich dagegen aus, sodass die erforderliche Mehrheit verfehlt wurde. Kritiker bezeichneten den Entwurf als Form der Massenüberwachung und als Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundprinzipien.
Die Autorin analysierte das Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und individueller Freiheit beim Einsatz von KI-Systemen im digitalen Raum. Dabei zog sie einen Vergleich zum US-Recht: Nach 18 U.S.C. § 2258A müssen Anbieter wie Meta oder Google verdächtige Inhalte verpflichtend an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) melden. Allein 2024 gingen dort über 20,5 Millionen Meldungen ein, von denen mehr als 80 % aus dem Ausland stammten. Diese werden an zuständige Behörden weitergeleitet und führen häufig zu Ermittlungen.
Solche Systeme sollen präventiv wirken, bewegen sich faktisch jedoch nahe an klassischen Ermittlungsmaßnahmen. Dies wirft die zentrale Frage auf, ob ein rein algorithmisch erzeugter Verdacht ausreicht, um Untersuchungen einzuleiten – und ob KI damit zur Art „digitalem Staatsanwalt“ wird. Ohne menschliche Überprüfung, transparente Verfahren und klare rechtliche Grenzen sind solche Warnmechanismen kaum tragfähig. Zudem bergen permanente Überwachung und Fehlklassifizierungen erhebliche Risiken für Privatsphäre und Unschuldsvermutung.
Fazit
Die erste Tübingen Conference for Artificial Intelligence and Law war ein voller Erfolg. Sie bot hochaktuelle Beiträge an der Schnittstelle von KI und Recht, brachte führende Forschende unterschiedlichster Disziplinen zusammen und überzeugte durch ihre exzellente Organisation.
Die Tagung zeigte eindrucksvoll, wie essenziell der interdisziplinäre Dialog zwischen Recht und Informatik für eine verantwortungsvolle Regulierung und Nutzung künstlicher Intelligenz ist. Es bleibt zu hoffen, dass diese gelungene Premiere den Auftakt zu einer dauerhaften und international sichtbaren Veranstaltungsreihe markiert.
Über die Autorinnen
Angelina Greiner (angelina.greiner@ml-tech.org) ist ehrenamtlich als Research Writer bei MLTech tätig und studiert Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Elly Breu (elly.breu@ml-tech.org) ist ehrenamtlich als Research Writer bei MLTech tätig und studiert Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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Theodor Bartz (theodor.bartz@ml-tech.org) ist ehrenamtlich als Chief Editor bei MLTech tätig und studiert Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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