Die stille Verschiebung im Markt für Rechtsberatung

Von

Luis Hettrich

Blog

Die stille Verschiebung im Markt für Rechtsberatung

Warum die wichtigste Legal-Tech-Entwicklung des Jahres 2026 nicht dort stattfindet, wo man sie vermuten würde

Die bedeutendste Veränderung im Markt für Rechtsberatung vollzieht sich 2026 abseits der Schlagzeilen. Sie steckt nicht in den Milliardenbewertungen, die den Diskurs prägen, und sie trägt nicht die Namen jener zwei Unternehmen, an denen die Aufmerksamkeit der Branche festhängt. Der eigentliche Umbruch verläuft leiser und stellt eine ungleich radikalere Frage. Nicht, wie eine Anwältin mithilfe künstlicher Intelligenz produktiver arbeiten kann, sondern was eine Kanzlei im Kern noch ist, sobald die erste Fassung juristischer Arbeit nicht mehr von einem Menschen stammt.

Der Schatten der Schlagzeilen

Wer sich dieser Verschiebung nähern will, muss zunächst zur Seite schieben, was die Fachpresse beherrscht. Harvey hat im März 2026 weitere zweihundert Millionen US-Dollar eingesammelt und kommt damit auf eine Bewertung von elf Milliarden. Der schwedische Konkurrent Legora verdreifachte im gleichen Zeitraum seinen Unternehmenswert auf 5,55 Milliarden Dollar und zählt mittlerweile Häuser wie White & Case, Cleary Gottlieb und Goodwin zu seinen Kunden. Hinter beiden Geschichten steht dieselbe Grundidee, nämlich Software an Kanzleien zu verkaufen, damit deren Anwältinnen und Anwälte schneller arbeiten. Diese Nische ist profitabel und wichtig. Sie verändert das Geschäftsmodell der Rechtsberatung jedoch nicht, denn der Anwalt bleibt im Mittelpunkt, das Stundenhonorar bleibt die Maßeinheit, die Kanzlei bleibt eine Personengesellschaft mit klassischer Eigentumsstruktur. Die Software macht den vorhandenen Apparat nur effizienter.

Die Kanzlei als Produkt

Spannender wird es eine Etage tiefer. Die Unternehmen, die dort agieren, sind kleiner, jünger und seit etwa einem Jahr im Echtbetrieb. Sie verkaufen weder Lizenzen noch Abonnements, sondern Mandate. Service as Software heißt das Konzept im englischen Sprachraum, und der Begriff trifft den Kern. Zum Produkt wird hier nicht das Werkzeug juristischer Arbeit, sondern die Arbeit selbst.

Das prägnanteste Beispiel kommt aus New York und heißt Crosby. Gegründet 2024 vom früheren Cooley-Anwalt Ryan Daniels und dem ehemaligen Ramp-Engineering-Lead John Sarihan, spezialisiert auf B2B-Standardverträge. Die Geschichte der Firma beginnt mit einer Wette. Sarihan hatte Daniels in der Frühphase herausgefordert, ihn binnen eines Monats durch eine KI ersetzen zu können. Während Daniels per Hand Verträge reviewte, baute Sarihan parallel eine Datenpipeline, die das Meiste der Arbeit nachbilden konnte. Die KI war am Ende schneller. Sie übersah aber die feinen Eingriffe, auf die es bei einem Vertrag wirklich ankommt. Aus dieser Lücke entstand das Geschäftsmodell. Maschine und Mensch nebeneinander setzen, statt sich für eines von beiden zu entscheiden.

In der Praxis läuft das so. Wer bei Crosby einen Geheimhaltungsvertrag oder ein Master Services Agreement zur Prüfung einreicht, schickt ihn per E-Mail oder über Slack an ein internes System namens Bailiff. Bailiff klassifiziert das Dokument innerhalb von Sekunden, bestimmt Priorität und Bearbeitungszeit und leitet den Vertrag an den passenden Anwalt im Haus. Dort schlägt eine zweite KI-Schicht Änderungen vor, markiert kritische Klauseln und bereitet einen Erstentwurf der Redline vor. Der Anwalt prüft, akzeptiert oder verwirft die Vorschläge und liefert das Ergebnis im Schnitt nach 58 Minuten zurück, mit vorformuliertem Antwortschreiben für die Gegenseite. Abgerechnet wird pauschal pro Dokument. Im Januar 2026 hat Crosby zusätzlich die Client Console eingeführt, eine Plattform, über die Mandanten eigene Routing-Regeln, Vertragsfreigaben und Verhandlungsspielräume einstellen können. Auf dem Entwicklungsplan stehen Sprach-Agenten, die einfache Vertragsverhandlungen eigenständig führen, und Simulationen, die voraussagen, wie ein Verhandlungspartner auf einen bestimmten Redline-Vorschlag reagiert.

Was auf den ersten Blick wie ein technisches Set-up wirkt, ist tief in der Organisation des Hauses verankert. Anwälte und Engineers sitzen im Crosby-Office in Manhattan Schreibtisch an Schreibtisch und wechseln regelmäßig die Plätze. Die Feedback-Schleifen zwischen juristischer Praxis und Modellentwicklung bleiben damit so kurz, wie sie an keiner herkömmlichen Kanzlei sein könnten. Zu den Mandanten zählen Cursor, Clay und UnifyGTM. Im März 2026 schloss Crosby eine Series B über sechzig Millionen Dollar bei vierhundert Millionen Bewertung ab, geführt von Lux Capital und Index Ventures. Bemerkenswert ist, wer sich an dieser Runde beteiligt hat. Cooley, die ehemalige BigLaw-Kanzlei von Daniels, gehört zu den Investoren, ein Detail, das in der Branche für mehr Diskussion gesorgt hat als die Höhe der Runde. Crosby versteht sich dabei nicht als KI-Werkzeug, sondern als Anwaltskanzlei im Vollsinn und übernimmt ausdrücklich die Haftung für jedes ausgelieferte Dokument.

Am oberen Ende des Marktes, wo Honorare traditionell in den vier- und fünfstelligen Bereich reichen, steht seit November 2025 Norm Law. Eine Ausgründung der Compliance-Plattform Norm AI, mit Blackstone als Anker-Investor und gleichzeitig erstem Pilotmandanten. Der Ansatz heißt Legal Engineering und unterscheidet sich von Crosby in einem entscheidenden Punkt. Die Anwälte schreiben dort keine Verträge. Sie übersetzen die regulatorischen Anforderungen ihrer Mandanten in prüfbare KI-Agenten, die dann eigenständig Compliance-Reviews durchführen, Marketingmaterial regulatorisch absichern oder Investmentprozesse auf SEC-Konformität testen. Wer Mandant von Norm Law sein kann, ergibt sich von selbst aus der Investorenliste. Die bestehenden Kunden von Norm AI verwalten zusammen ein Vermögen von über dreißig Billionen Dollar. Blackstone, Bain Capital, Vanguard, Citi, New York Life und TIAA stehen auf der Kapitalgeberseite. Im beratenden Komitee sitzen unter anderem Ben Lawsky, ehemaliger Chef der New Yorker Finanzaufsicht, Troy Paredes als ehemaliger SEC-Kommissar und Tom Glocer als ehemaliger CEO von Thomson Reuters.

Eine dritte Variante zeigt Eudia. Das Unternehmen hat sich in Arizona als Alternative Business Structure registrieren lassen und betreibt mit 105 Millionen Dollar von General Catalyst eine eigene Tochterkanzlei für Großunternehmen wie DHL, Stripe, Duracell, Cargill, Intuit und Airbnb. Im Zentrum der Plattform steht das Company Brain, eine strukturierte Wissensbasis aus Vertragstemplates, ausgehandelten Klauseln und früheren Streitfällen, auf die die KI-Agenten bei jeder neuen Bearbeitung zurückgreifen. Darüber liegen mit Sigma und Insights zwei Werkzeugschichten, die konkrete Aufgaben wie Klausel-Redlining und regulatorische Fragen abdecken und gleichzeitig versteckte Risiken in Vertragsbeständen sichtbar machen. Auffällig an Eudia ist die Wachstumsstrategie, die explizit auf Akquisitionen setzt. Ein erheblicher Teil der Series-A-Finanzierung ist genau dafür reserviert, und 2025 hat das Unternehmen bereits zwei Alternative Legal Service Provider übernommen, den Dubliner Anbieter Johnson Hana und das US-amerikanische Out-House. Damit hat eine Konsolidierungsbewegung begonnen, die das Feld in den kommenden Monaten weiter verändern dürfte.

Einen Überblick über das wachsende Gesamtfeld liefert die Liste von Lupl mit zehn AI-native Kanzleien für 2026.

Y Combinators Wette

Wie schnell sich dieses Feld inzwischen verbreitert, zeigt der Y Combinator besonders deutlich. Der bekannteste Startup-Accelerator der Welt hat in seinem Winter-2026-Batch gleich drei AI-native Anwaltskanzleien gefördert. General Legal positioniert sich als Pendant zu Crosby für Wachstumsunternehmen und greift in seiner Selbstdarstellung ungeniert zur Tesla-Analogie. So wie Tesla das Auto für das Elektrozeitalter neu gebaut habe, baue General Legal die Anwaltsfirma für das KI-Zeitalter neu. Arcline macht das Geschäftsmodell zur Werbebotschaft und verspricht, die KI erledige achtzig Prozent der Arbeit, und der Mandant zahle nur noch für die restlichen zwanzig Prozent einen Anwalt. LegalOS hat sich auf US-Einwanderungsrecht spezialisiert und liefert Visa-Anträge in achtundvierzig Stunden, mit einer bislang hundertprozentigen Genehmigungsquote.

Diese drei Aufnahmen sind kein Zufall. Y Combinator hat im offiziellen Request for Startups 2026 die These ausgegeben, dass KI nicht länger nur Werkzeug sei, sondern Auslöser einer neuen Kategorie von Service-Unternehmen, die sich wie Software-Firmen skalieren lassen, weil ihr Wachstum nicht mehr an die Mitarbeiterzahl gebunden ist. Garry Tan und seine Partner bewerben diese Sicht auf LinkedIn und in Demo-Day-Kommentaren mittlerweile offensiv. Insgesamt zählt YC über fünfzig Legal-Startups im Portfolio. Mehr als neunzig Prozent der Unternehmen im Winter-2026-Batch arbeiten nach eigener Aussage mit KI im Kern ihres Geschäftsmodells. Sollte diese Wette aufgehen, ist die Verschiebung im Rechtsmarkt keine Frage von drei Vorreitern mehr, sondern die Vorhut eines breiten Segments, das in den kommenden zwei bis drei Jahren mit Dutzenden Akteuren rechnen darf.

Warum es diesmal anders sein könnte

Versuche, die Kanzlei als Organisationsform neu zu denken, hat es schon gegeben. Clearspire und Atrium sind die meistzitierten Grabsteine dieser Phase, vor allem in den USA. Wer aber genauer hinsieht, erkennt zwischen damals und heute drei Unterschiede, die ernsthaft begründen, warum die aktuelle Welle tragfähiger sein dürfte. Zum einen die Preislogik. Eine Pauschale pro Dokument verträgt keine Langsamkeit, weil jede zusätzliche Bearbeitungsstunde unmittelbar die Marge angreift. Das Stundenhonorar dagegen belohnt Gründlichkeit, die sich auch als Trödelei tarnen kann. Wer pauschal abrechnet, ist zur operativen Exzellenz gezwungen und macht Prozessoptimierung zur Überlebensfrage. Zum anderen die Frage des Wissens. Jeder bei Crosby oder Eudia bearbeitete Vertrag fließt zurück in die hauseigenen Systeme und verbessert sie. Klassische Kanzleien können einen solchen Datenschatz strukturell nicht aufbauen, weil ihr Wissen bei den Partnern liegt und mit ihnen wandert, sobald sie die Sozietät wechseln. Und schließlich der regulatorische Rahmen. Arizona, Utah und einige amerikanische Sandbox-Programme haben das Fremdbesitzverbot für Kanzleien in den vergangenen Jahren gelockert und damit Möglichkeiten eröffnet, von denen amerikanische Partnerkanzleien jahrzehntelang nur geträumt haben. Venture-Kapital als Gesellschafter, Equity-Programme für Engineers, echte Partnerschaften zwischen Juristen und Technologen auf Augenhöhe. Wie weit dieses Tor offensteht, hat KPMG im Februar 2025 demonstriert, als die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als erstes Big-Four-Haus in Arizona eine eigene Anwaltskanzlei eröffnete. Ein vergleichbarer Schritt wäre in den meisten anderen US-Bundesstaaten und in praktisch ganz Europa undenkbar.

Die Haftungsfrage

Bei aller strukturellen Eleganz hat das Modell eine empfindliche Stelle. Sie liegt dort, wo es um Verantwortung geht. Wer haftet, wenn der erste Entwurf eines Vertrages von einer Maschine stammt und der Anwalt ihn nur noch durchschaut? Wer trägt die Konsequenzen, wenn der KI-Agent eine Klausel übersieht, eine Frist falsch berechnet oder eine Rechtsprechung erfindet, die nicht existiert? Diese Frage ist nicht hypothetisch. Den deutschen Referenzfall hat das Amtsgericht Köln am 2. Juli 2025 mit dem Aktenzeichen 312 F 130/25 geliefert. In einem familienrechtlichen Verfahren hatte ein Anwalt einen offensichtlich von einer KI verfassten Schriftsatz eingereicht, in dem mehrere zitierte Urteile, Aufsätze und Kommentarstellen schlicht erfunden waren. Der Familienrichter rügte den Vorgang in ungewöhnlich deutlichen Worten und verwies auf einen möglichen berufsrechtlichen Verstoß. In den Vereinigten Staaten hatte die Sache Mata gegen Avianca zwei Jahre zuvor bereits ein vergleichbares Signal gesetzt.

Die AI-native Kanzleien begegnen dieser Frage operativ, nicht juristisch. Bei Crosby muss jedes Dokument zwingend die Hand eines zugelassenen Anwalts passieren, bevor es das Haus verlässt. Die KI bekommt dabei keine Rolle als Black Box, sondern fungiert als spezialisiertes Werkzeug für Triage und Markup, dessen Vorschläge der Anwalt akzeptieren oder verwerfen muss. Bei Norm Law geht das Modell einen Schritt weiter. Der Legal Engineer übersetzt die regulatorischen Anforderungen so präzise in Code, dass die KI nur in einem klar definierten Korridor operiert und ihre Ausgaben nachvollziehbar bleiben. In beiden Häusern wird die Maschine nicht ersetzt, sondern flankiert, und in beiden Häusern ist die persönliche Haftung gerade nicht aufgelöst, sondern an einen identifizierten Anwalt zurückgebunden. Eine offene Flanke bleibt allerdings für Mandanten. Ob die Haftungsmasse einer Kanzlei mit zwanzig oder fünfzig Mitarbeitern und einer Venture-Finanzierung im Ernstfall mit der einer internationalen Sozietät mithalten kann, die jahrzehntelang Vermögen aufgebaut hat, bleibt eine Frage des konkreten Schadens. Wer Standardverträge an einen AI-native Anbieter auslagert, sollte die Versicherungsdeckung des Anbieters daher mindestens so genau prüfen wie die seines klassischen Outside Counsel.

Der deutsche Sonderweg

In Deutschland würde dieses Modell an einer einzigen, aber harten Hürde scheitern. Die Bundesrechtsanwaltsordnung lässt nach § 59i BRAO als Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft nur zugelassene Anwältinnen und Anwälte sowie eng verwandte freie Berufe zu. Reine Finanzinvestoren, also klassisches Venture Capital ohne anwaltliche Funktion, sind damit ausgeschlossen. Hintergrund dieser Regelung ist das Schutzgut der anwaltlichen Unabhängigkeit, das nach deutschem Verständnis ein Grundpfeiler des Berufsrechts ist und von der wirtschaftlichen Steuerung einer Kanzlei nicht getrennt werden kann. Ein Crosby nach deutschem Recht, finanziert durch klassisches Venture Capital, ist nach geltender Rechtslage nicht zulässig. Die Halmer-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2024, an die viele Erwartungen geknüpft waren, hat dieses Verbot nicht aufgeweicht, sondern ausdrücklich bestätigt. Der EuGH erkannte das Schutzziel der anwaltlichen Unabhängigkeit als legitimes Allgemeininteresse an und sah das Fremdbesitzverbot als verhältnismäßige Beschränkung der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit. Eine kurzfristige Liberalisierung über die europäische Schiene ist damit nicht zu erwarten, auch wenn die Diskussion in der Anwaltschaft selbst noch lange nicht abgeschlossen ist und der Legal Tech Verband Deutschland im Frühjahr 2025 mit einem Rechtsgutachten von Professor Kämmerer erneut für eine maßvolle Lockerung plädiert hat.

Hinzu kommen weitere strukturelle Eigenheiten des deutschen Systems, die das amerikanische Modell auch in der Praxis erschweren würden. Die Berufshaftpflichtversicherung knüpft an den einzelnen zugelassenen Anwalt an, das anwaltliche Werberecht ist über § 43b BRAO enger reguliert als in den meisten anderen Rechtsordnungen, und tragende Rollen für Software-Engineers im Sinne einer echten Equity-Partnerschaft sind nach geltendem Berufsrecht nicht ohne Weiteres abbildbar. Selbst eine Lockerung des Fremdbesitzverbots würde an mehreren weiteren Punkten Anpassungsbedarf am Berufsrecht auslösen.

Wenn der Markt hierzulande dennoch in Bewegung kommen will, muss er einen Umweg finden, und die deutsche Legal-Tech-Szene im Inkassobereich hat dafür bereits ein Modell entwickelt. Unternehmen wie Flightright oder die Plattform wenigermiete arbeiten mit venture-finanzierten Strukturen und KI-gestützten Workflows, firmieren dabei aber als registrierte Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und nicht als Anwaltskanzlei. Mit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 in der Sache Lexfox ist höchstrichterlich geklärt, dass dieser Weg auch eine umfassende substanzielle Rechtsberatung im Rahmen der Forderungseinziehung erlaubt. Das wahrscheinliche Modell für den deutschsprachigen Markt ist daher kein deutsches Crosby, sondern eine hybride Konstruktion, in der eine Technologiegesellschaft Routineleistungen im Rahmen des RDG anbietet, während eine kooperierende Anwaltskanzlei die eigentliche anwaltliche Tätigkeit verantwortet.

Was als Nächstes kommt

Wohin steuert das Ganze in den kommenden achtzehn Monaten? Eine erste Linie verläuft entlang der Produkte selbst. Crosby und seine Wettbewerber arbeiten bereits an Sprach-Agenten, die einfache Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite eigenständig führen, und an Simulationen, die voraussagen, wie ein Verhandlungspartner auf einen bestimmten Redline-Vorschlag reagiert. Werden diese Werkzeuge produktreif, verschiebt sich die Wertschöpfung ein weiteres Stück nach oben, weg vom Erstentwurf und hin zur eigentlichen Verhandlung. Der Anwalt würde dann nicht mehr Verträge schreiben oder lesen, sondern Verhandlungsstrategien definieren, die eine Maschine ausführt.

Die zweite große Bewegung findet auf Ebene der Marktstruktur statt, und sie geht schneller, als noch im Sommer 2025 zu erwarten war. Was damals wie ein Phänomen mit drei oder vier Vorreitern aussah, hat sich zu einem ganzen Segment ausgewachsen. Der Branchendienst Artificial Lawyer hat dafür den Begriff NewMod geprägt, und das im März 2026 von Matt Pollins gestartete NewMod-Directory zählt aktuell bereits 27 Akteure, mit wöchentlichem Zulauf. Neben den bereits genannten Häusern finden sich darin Anbieter wie Soxton für Startup-Verträge in den USA, Garfield für Small Claims in Großbritannien, Ascend Law Partners als Boutique für Sport- und Technologierecht mit vier Millionen Dollar Seed-Finanzierung von Flybridge Capital, Alaro für KMU-Beratung mit Festpreisen sowie das auf Family Offices spezialisierte Frontier Law Center. Den bislang spektakulärsten Auftritt eines neuen Players hat es im April 2026 gegeben. Manifest OS, die Idee einer Plattform für mehrere AI-native Kanzleien unter einem Dach, hat sechzig Millionen Dollar Series A bei einer Bewertung von siebenhundertfünfzig Millionen eingesammelt, mit Menlo Ventures, Kleiner Perkins und First Round Capital im Investorenkreis. Unter der Marke Manifest Law betreibt das Unternehmen bereits eine eigene Immigration-Kanzlei mit über dreitausend Mandaten und einer Genehmigungsquote, die fünfzehn Prozent über dem nationalen Durchschnitt liegt.

Bei dieser Breite stellt sich die Frage nach der Konsolidierung von selbst, und sie ist längst keine theoretische mehr. Die ersten Übernahmen sind gelaufen. Eudia hat mit Johnson Hana und Out-House zwei Anbieter integriert, Filevine hat den Vertragsspezialisten Pincites gekauft. Wahrscheinlich ist, dass in den kommenden Monaten eine große internationale Kanzlei eine AI-native Schwestergesellschaft ausgründet, ausgestattet mit eigenem Brand, eigener Bilanz und eigenem Technologieteam, ähnlich wie es die Big-Four-Firmen mit ihren Alternative-Legal-Services-Einheiten vorgemacht haben. Mindestens ebenso plausibel ist die erste Übernahme einer AI-native Kanzlei durch einen BigLaw-Akteur, der den Zeitverlust der eigenen Transformation nicht länger in Kauf nehmen möchte. Crosby und Manifest OS dürften ganz oben auf den Kandidatenlisten stehen. Die etablierten Kanzleien selbst beginnen ihrerseits zu reagieren, auch wenn sie das Tempo der Neuen bislang nicht halten können. Goodwin Procter hat im Frühjahr 2026 als erste Großkanzlei flächendeckend Festpreise für Routinetransaktionen eingeführt, ein Schritt, der vor zwei Jahren noch undenkbar gewesen wäre.

Die dritte Linie verläuft über die Geographie. Bislang spielt sich der Markt nahezu ausschließlich in den Vereinigten Staaten ab, und das hat regulatorische Gründe. Mit der Reife der US-Modelle wird der Druck steigen, vergleichbare Strukturen auch in Europa zu ermöglichen. In Großbritannien existiert mit den Alternative Business Structures bereits ein Rahmen, der mehrere Übernahmen amerikanischer Akteure denkbar macht, und Garfield zeigt, wie ein britisches NewMod konkret aussehen kann. In der DACH-Region wird die Bewegung zunächst hybrid verlaufen, mit RDG-konformen Strukturen, die sich an US-Vorbildern orientieren, ohne deren Eigentümerstruktur zu kopieren. Dass es in dieser Periode den ersten ernstzunehmenden deutschen Haftungsfall geben wird, in dem die Sorgfaltspflichten beim Einsatz generativer KI vor einem höheren Gericht zu klären sind, gehört zu den sicheren Wetten der nächsten anderthalb Jahre.

Die Rückkehr zur Ausgangsfrage

Was ist eine Kanzlei noch, wenn die erste Fassung juristischer Arbeit nicht mehr von einem Menschen stammt? Eine Kanzlei. Mit Anwälten, mit Berufsrecht, mit Haftung. Aber innen eine andere geworden, in der die Maschine den Entwurf liefert und der Mensch nur noch die letzte Instanz ist. Genau jene Tätigkeiten, mit denen ganze Generationen junger Juristen in den großen Häusern groß geworden sind, das Aufsetzen, das Redlinen, das Hinterhertelefonieren, verschwinden in diesem Modell. Was am Ende übrig bleibt, ist die juristische Bewertung, das Verhandlungsgeschick und die persönliche Verantwortung. Alles andere ist verhandelbar.

Wer als etablierte Kanzlei darauf wartet, dass sich der Trend wieder legt, dürfte enttäuscht werden. Die Häuser, von denen in diesem Beitrag die Rede ist, betreiben keine Pilotprojekte mehr, sondern echtes Mandatsgeschäft, mit Investoren, die den Plan langfristig durchziehen. Die Frage lautet deshalb nicht, ob das Modell die Branche verändert, sondern wer am Ende dazugehört. Die deutsche Antwort wird vorerst keine eigene sein, sondern ein Umweg über das RDG und eine Berufsordnung, die den Markt vor sich selbst zu schützen versucht, während er sich draußen ohne Rücksicht weiterdreht. Ob das eine kluge Strategie ist oder eine teure, wird sich zeigen. Sicher ist nur, dass die Mandanten, die heute bei Cursor oder Stripe für selbstverständlich halten, was Crosby liefert, in fünf Jahren auch in Frankfurt oder München mit derselben Erwartung anrufen werden.

Über den Autor:
Luis Hettrich (luis.hettrich@ml-tech.org) ist ehrenamtlich als Vorstand bei MLTech tätig und studiert Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Über den Redakteur:
Soo Ho Park (sooho.park@ml-tech.org) ist ehrenamtlich als Chief Editor bei MLTech tätig und studiert Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Allgemeine Anregungen oder Anfragen zum Blog gerne an: blog@ml-tech.org.

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